Laut Allgemeinverfügung der Stadt Essen vom 23.10.2020 gilt ab dem 26.10.2020 eine Sperrstunde für Gastronomiebetriebe (darunter fallen gemäß Allgemeinverfügung nun auch die Vereinsheime) sowie ein Verkaufsverbot von alkoholischen Getränken von 23 bis 6 Uhr. Daher sind der Aufenthalt im Vereinsheim sowie der Zutritt zum Vereinsheim in der Zeit von 23 bis 6 Uhr untersagt. Außerdem sind damit die Hygiene- und Infektionsschutzstandards der Anlage zur Coronaschutzverordnung (Ziff. I Gastronomie) zu beachten. Verstöße können mit einer Geldbuße bis 25000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 31.10.2020 einschließlich. Aufgrund der allgemeinen Entwicklung in der Corona-Pandemie wird seitens des Vereinsvorstandes aber damit gerechnet, dass diese oder eine sogar verschärfte Regelung über den 31.10.2020 hinaus gelten wird. Daher wird für das Vereinsheim der Billardunion Nord 01 e.V. vorsichtshalber folgende Regelung getroffen: Die Sperrstunde und das Alkoholverbot gelten über den 31.10.2020 hinaus solange, bis sie durch den Vorstand ausdrücklich widerrufen werden.
Billardunion Nord 01 e.V. – Der Vorstand